DIE KURZE ANTWORT
Bei einer umstrittenen Beförderung geht es regelmäßig um eine rechtmäßige Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Droht die Ernennung eines Mitbewerbers, kann gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein. Eine Kontaktanfrage hält die Stellenbesetzung nicht auf.
Was wird bei einer Auswahlentscheidung geprüft?
Ausgangspunkt ist der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Art. 33 Abs. 2 GG. Daraus folgt kein allgemeiner Anspruch auf die gewünschte Beförderung. Entscheidend ist, ob die konkrete Auswahl Ihre Rechte als Bewerberin oder Bewerber wahrt.
Für die Prüfung benötigen wir die Ausschreibung, Ihre Bewerbung, die Konkurrentenmitteilung und die Ihnen vorliegenden Beurteilungen. Wir besprechen, welche weiteren Informationen und Unterlagen eingeholt werden sollten.
Warum kann eine Konkurrentenmitteilung besonders dringend sein?
Eine Ernennung kann die Möglichkeiten des Rechtsschutzes erheblich verändern. Deshalb sollte eine Ablehnung mit angekündigter Stellenbesetzung sofort eingeordnet werden. Ein Schreiben an die Behörde oder eine bloße Kanzleianfrage ersetzt keinen notwendigen gerichtlichen Antrag.
Ob ein Eilantrag nach § 123 VwGO in Betracht kommt und wann er gestellt werden muss, hängt vom konkreten Auswahlverfahren ab. Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Frist aus dem Internet.
Wie bereiten Sie die Anfrage vor?
Notieren Sie das Datum der Mitteilung, einen angekündigten Besetzungstermin und Ihr Ziel. Gab es bereits ein Gespräch, einen Widerspruch oder ein gerichtliches Verfahren, erwähnen Sie das bitte kurz.
Wir klären mit Ihnen den Prüfungsumfang, das zeitliche Vorgehen und die Kosten vor einer Beauftragung. Einen bestimmten Ausgang oder die Beförderung selbst können wir nicht zusagen.
Häufige Fragen
Habe ich automatisch Anspruch auf die Beförderung?
Nein. Eine fehlerhafte Auswahl kann Rechtsschutz eröffnen. Ob daraus eine erneute Entscheidung oder ausnahmsweise ein weitergehender Anspruch folgt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Reicht es, der Kanzlei die Ablehnung zu schicken?
Eine Nachricht an die Kanzlei stoppt keine Ernennung und wahrt keine Frist. Bei angekündigter Stellenbesetzung rufen Sie bitte unmittelbar an.
Informationsstand: 15. Oktober 2026 · Redaktion: BeamtenHelden / mandati. Allgemeine Orientierung, keine Beratung für den Einzelfall. Bundes- und Landesrecht sind zu unterscheiden. Quellen & Redaktion