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Dienstliche Beurteilung prüfen lassen

Eine dienstliche Beurteilung kann über die nächsten beruflichen Schritte mitentscheiden. Wenn die Bewertung nicht nachvollziehbar ist, lohnt ein genauer Blick auf die Grundlage.

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DIE KURZE ANTWORT

Dienstliche Beurteilungen lassen sich auf rechtliche Fehler prüfen. Es geht beispielsweise um die maßgebliche Richtlinie, den Beurteilungszeitraum und die Tatsachengrundlage. Die gerichtliche Kontrolle hat Grenzen; eine Wunschbewertung lässt sich nicht allein mit einer anderen Selbsteinschätzung durchsetzen.

Welche Unterlagen helfen bei der Einordnung?

Legen Sie die vollständige Beurteilung, gegebenenfalls Beurteilungsbeiträge und eine Ihnen bekannte Beurteilungsrichtlinie bereit. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann Ihnen die Bewertung eröffnet wurde und welche Aufgaben Sie im Bewertungszeitraum tatsächlich ausgeübt haben.

Für Bundesbeamte sieht § 21 BBG die dienstliche Beurteilung vor. Für Landes- und Kommunalbeamte müssen die dort geltenden Vorschriften und Richtlinien herangezogen werden.

Konkrete Einwände statt allgemeiner Unzufriedenheit

Benennen Sie möglichst genau, welche Tatsachen aus Ihrer Sicht fehlen oder falsch wiedergegeben sind. Eine kurze zeitliche Übersicht zu Aufgabenwechseln, Vertretungsphasen oder besonderen Projekten hilft bei der Vorbereitung.

Wir ordnen die Unterlagen und besprechen, welche Einwände rechtlich erheblich sein können. Ob eine Änderung oder eine neue Beurteilung verlangt werden kann, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Vorgangs sagen.

Wenn zugleich eine Beförderung ansteht

Teilen Sie unbedingt mit, ob die Beurteilung in einem laufenden Auswahlverfahren verwendet wird. Dann kann es nötig sein, neben der Bewertung auch den Rechtsschutz gegen die Stellenbesetzung zu prüfen.

Der passende Rechtsbehelf und der Zeitpunkt des Vorgehens hängen vom Dienstherrn und vom Verfahren ab. Eine Anfrage allein sichert Ihre Bewerbungsrechte nicht.

Häufige Fragen

Kann eine Beurteilung durch eine bessere Note ersetzt werden?

Eine rechtliche Prüfung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Note. Je nach Fehler kann insbesondere eine neue oder korrigierte Beurteilung in Betracht kommen.

Soll ich ein Beförderungsverfahren in der Anfrage erwähnen?

Ja. Eine bevorstehende Stellenbesetzung kann die Sache besonders dringend machen und zusätzlichen Eilrechtsschutz erfordern.

Informationsstand: 15. Oktober 2026 · Redaktion: BeamtenHelden / mandati. Allgemeine Orientierung, keine Beratung für den Einzelfall. Bundes- und Landesrecht sind zu unterscheiden. Quellen & Redaktion

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