DIE KURZE ANTWORT
Für Beamte auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit gelten unterschiedliche Regeln. Eine Anhörung zur Entlassung muss deshalb anhand des Status, des behaupteten Grundes und des anwendbaren Bundes- oder Landesrechts geprüft werden.
Warum Ihr Beamtenstatus entscheidend ist
§ 23 BeamtStG unterscheidet unter anderem zwischen einer Entlassung bei fehlender Bewährung in der Probezeit und dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für Bundesbeamte auf Probe enthält § 34 BBG eigene Vorgaben.
Teilen Sie mit, seit wann Sie in welchem Beamtenverhältnis stehen und ob es um fachliche Leistung, Verhalten oder gesundheitliche Eignung geht. Für den Erstkontakt genügt die allgemeine Einordnung ohne medizinische Einzelheiten.
Anhörung, Bewertung und Entscheidung zusammen betrachten
Legen Sie die Anhörung, vorhandene Probezeitbeurteilungen und gegebenenfalls die Entlassungsverfügung bereit. Hilfreich ist eine kurze Übersicht zu Gesprächen, Rückmeldungen und einer etwaigen Verlängerung der Probezeit.
Wir besprechen die vorliegenden Gründe und welche weiteren Unterlagen für eine rechtliche Prüfung nötig sind. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts ersetzt dabei noch keine Prüfung der behördlichen Unterlagen.
Bei einer bereits verfügten Entlassung
Nennen Sie Zugangsdatum, vorgesehenes Ende des Beamtenverhältnisses und eine etwaige Anordnung der sofortigen Vollziehung. Diese Angaben helfen, die Dringlichkeit einzuordnen.
Der richtige Rechtsbehelf und möglicher Eilrechtsschutz hängen vom Einzelfall ab. Eine Kontaktanfrage ist weder ein Widerspruch noch eine Klage und verhindert die Entlassung nicht.
Häufige Fragen
Sind Beamte auf Probe und auf Widerruf gleich geschützt?
Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich. Für die Einordnung ist deshalb die genaue Art des Beamtenverhältnisses erforderlich.
Kann ich schon bei einer Anhörung anfragen?
Ja. Eine frühzeitige Anfrage ermöglicht es, den Verfahrensstand und eine mögliche Stellungnahme vor der behördlichen Entscheidung zu besprechen.
Informationsstand: 15. Oktober 2026 · Redaktion: BeamtenHelden / mandati. Allgemeine Orientierung, keine Beratung für den Einzelfall. Bundes- und Landesrecht sind zu unterscheiden. Quellen & Redaktion